Wann sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
- Kinder (eingeschl. auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bis zum 18. Lebensjahr in der Familienhaftpflicht mitversichert. Danach brauchen Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
- Ihr Kind ist auch nach dem 18. Lebensjahr über Ihre Haftpflicht mitversichert, solange es unverheiratet ist und es sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder einer anschließenden Berufsaussbildung bzw. Studium befindet.
- Kinder des nichtehelichen Lebenspartners sind meistens nur dann mitversichert, wenn der Lebenspartner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft im Vertrag mit eingeschlossen ist.