Die Insassen-Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung.
Sie ist keine Pflichtversicherung.

 

nach obenBedenken Sie...

... Ihre Mitfahrer sind bei einem Unfall ebenso gefährdet wie Sie.

Die Insassen-Unfallversicherung haftet, wenn dem Fahrer und auch den Insassen etwas passiert.
Sie zahlt, unabhängig von der Schuldfrage und wenn keiner als Schuldiger haftbar gemacht werden kann, z. B. bei Fahrerflucht des Unfallverursachers oder bei "Höherer Gewalt", z. B. wenn Ihr Fahrzeug durch einen geplatzten Reifen einen Unfall verursacht.

 

nach obenWer und was ist versichert?

Versichert sind alle Insassen des im Versicherungsschein angegebenen Kfz, wenn sich ein Unfall ereignet, der im unmittelbaren Zusammenhang steht:

  • mit dem Be- und Entladen
  • mit dem Lenken
  • mit dem Benutzen
  • mit dem Abstellen des versicherten Kfz...
Die Insassenunfallversicherung leistet nur, wenn es nach dem Unfall keinen Schuldigen gibt, Fahrerflucht vorliegt oder kein Versicherungsschutz des Schuldigen vorliegt. In allen anderen Fällen haftet die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Zu empfehlen ist diese Versicherung für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, die sich und Ihre Mitfahrer gegen Unfallfolgen absichern wollen, besonders auch bei:

  • Fahrgemeinschaften
  • regelmäßige Beförderung von Geschäftspartnern
  • häufigen Fahrten ins Ausland
 

nach obenWelche Leistungen werden übernommen ...

  • Sie bietet finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall.
  • Tagegeld und Krankenhaustagegeld- Leistungen können vereinbart werden.
  • Bei den meisten Gesellschaften sind auch kosmetische Operationen (bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, z.B. 5000 Euro, für jede versicherte Person) mitversichert.
 

nach obenVersicherungsformen ...

Die Insassen-Unfallversicherung kann in zwei verschiedenen Versicherungsformen abgeschlossen werden:

  • Pauschalsystem
  • Platz- oder Personensystem